Der Familien-Pass

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Seit 2008 steht der Familien-Pass für Familienfreundlichkeit im Weimarer Land. Er bietet Vergünstigungen bei gemeinsamen Freizeitaktivitäten sowie in in der Gastronomie und im Einzelhandel.

Was beinhaltet der Familen-Pass?

  • Ab 2016 beinhaltet der Familien-Pass des Weimarer Landes nicht nur Angebote aus dem eigenen Landkreis sondern kann auch mit Partnern aus verschiedenen Teilen Thüringens sowie angrenzender Bundesländer aufwarten.
  • Es werden Personen berücksichtigt, die für mindestens 1 Kind unter 18 Jahren sorgeberechtigt sind und im Kreis Weimarer-Land mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
  • Alle ab 2016 neu beantragten Familien-Pässe des Weimarer Landes haben eine Gültigkeit von 5 Jahren.
  • Alle Aktuellen Familien-Pass-Partner können Sie mittels des auf dem Pass abgedruckten QR-Codes online einsehen. Mit Ausgabe des Familien-Passes erhalten Sie ebenfalls eine Broschüre mit den aktuellen Angeboten.
  • Die Anträge sind seit 2022 online oder bei allen zuständigen Bürgerbüros und Einwohnermeldeämtern des Kreises, bei den Tafeln in Apolda und Blankenhain sowie den Familienzentren im Landkreis erhältlich. Die ausgefüllten Anträge sind müssen in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. in den Verwaltungsgemeinschaften, in denen der Antragsteller einwohnermeldeamtlich erfasst ist, gestellt werden.

Wo kann ich den Familien-Pass beantragen?

Sie können den Familien-Pass direkt online beantragen, Details zum Ablauf, FAQ findet man auf dieser Seite.

Gefördert durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen.