Familien-Pass beantragen

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Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Weimarer Land? Dann können Sie hier den Familien-Pass beantragen. Er kann unabhängig vom Einkommen von allen Personen beantragt werden, die für mindestens 1 Kind unter 18 Jahren sorgeberechtigt sind.

Den Familien-Pass online beantragen!

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie einen vorläufigen Familien-Pass per E-Mail, mit dem Sie alle Vorteile für 6 Wochen ab Antragstellung in Anspruch nehmen können. Nach einer abschließenden Prüfung Ihrer Angaben durch uns senden wir Ihnen innerhalb dieses Zeitraums den Familienpass auf dem postalischem Weg zu.

Sofern Sie keinen vorläufigen Familien-Pass benötigen oder den Antrag gern selber beim zuständigen Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt abgeben möchten, finden Sie hier die PDF zum Download.

Folgende Datenschutzrichtlinien sind für die Antragstellung des Familienpasses bindend:

Link:

Die häufigsten Fragen zum Familien-Pass:

1. Wer kann den Familien-Pass bekommen?

Alle Personen, die für mindestens ein Kind unter 18 Jahren sorgeberechtigt sind, mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren Hauptwohnsitz im Weimarer Land haben. Somit können auch Großeltern oder Pflegefamilien, die für das Kind sorgeberechtigt sind, einen Familien-Pass beantragen.

2. Wie bekommt man den Familien-Pass?

Der entsprechende Antrag muss in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. in den Verwaltungsgemeinschaften, in denen der Antragsteller einwohnermeldeamtlich erfasst ist, gestellt werden. Nach Prüfung der Daten wird der Familien-Pass ausgestellt und postalisch zugesandt. Neu ist nun auch die Beantragung online.

3. Wie wird sichergestellt, dass die Antragsteller berechtigt sind, einen Antrag auf Erstellung eines Familien-Passes zu stellen?

In der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. der Verwaltungsgemeinschaft werden die angegebenen Daten auf Richtigkeit geprüft. Dies geschieht auch bei der Beantragung des vorläufigen Familien-Passes, mit dem Unterschied, dass Sie diesen bereits sofort für einen begrenzten Zeitrum nutzen können.

4. Für wen wird der Familien-Pass ausgestellt?

Pro Haushaltsgemeinschaft in der mindestens ein sorgeberechtigtes Kind unter 18 Jahren wohnhaft ist, wird ein Familien-Pass ausgestellt.

5. Wie lange ist der Pass gültig?

Die Gültigkeit beträgt 5 (fünf) Jahre. Danach muss ein Folge- bzw. Verlängerungsantrag gestellt werden (siehe Online-Formular)

6. Was passiert, wenn sich innerhalb der 5 Jahre mein Wohnsitz, mein Name oder die Anzahl der Kinder ändert?

In diesem Fall muss ein Änderungsantrag gestellt werden (siehe Online-Formular)

7. Welche Daten werden auf dem Familien-Pass vermerkt?

Auf dem Familien-Pass werden Name und Anschrift des Antragstellers/ der Antragsteller, die Gültigkeit sowie die Anzahl der Kinder und Erwachsenen vermerkt.

8. Werden Kosten für die Beantragung und Ausstellung des Familien- Passes erhoben?

Nein, die Beantragung und Ausstellung sind kostenfrei.

9. Welche Vorteile bietet der Familien-Pass?

In entsprechenden Partnerfirmen des Familien-Passes erhalten die Inhaber besonders familienfreundliche Konditionen, meist in Form von Preisnachlässen. Informationen zum Angebot finden Sie hier.

10. Wie erkenne ich, ob eine Firma/ ein Unternehmen Partner des Familien- Passes ist?

Alle Partner erhalten einen Aufkleber, der im Kassen- oder Eingangsbereich angebracht und somit als Erkennungszeichen genutzt werden kann.

Gefördert durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen.